Streetfotografie und das dünne Eis…

Streetfotografie bedeutet Fotografieren im öffentlichen Raum. Der Begriff klingt erstmal cool und boomt in letzter Zeit, auch auf zahlreichen Blogs, die ich mir gerne anschaue. Aber wie dünn ist das Eis, auf dem wir uns als Streetfotograf bewegen? Schauen wir uns einfach einmal die Rechtslage an.

 

Was wird in der Streetfotografie denn fotografiert?

Es kann sich dabei um ganz außergewöhnliche Situationen sein, in denen man Menschen ablichtet, aber meist geht es einfach um skurrile oder spannende Szenen aus dem ganz normalen Leben. Der Fotograf kann auf der Straße fotografieren oder sich an einen bestimmten Ort (z. B. Shopping-Center) begeben, an dem er hofft, die gewünschten Szenen einzufangen. Letztendlich ist es aber vom Zufall abhängig, ob sich eine solche Situation ergibt. Streetfotografie ist also nicht bis ins Letzte planbar. Um besondere Augenblicke festzuhalten, ist es quasi unmöglich mit den Passanten vorher zu sprechen… ansonsten wäre es ein gestelltes Foto und somit wahrscheinlich wertlos für den spontanen Streetfotografen und auch für den Betrachter.

Im Gleichschritt

Im Gleichschritt

Wie sieht es nun rechtlich aus?

 

Darf der Fotograf die Streetfotos ohne Weiteres veröffentlichen?

Was spricht dagegen und wie kann sich der Fotograf juristisch absichern?

Grundsätzlich ist es in Deutschland verboten, Personen ohne ihre Einwilligung zu fotografieren. Es gilt das Recht am eigenen Bild. Dieses Recht gibt es schon lange, nämlich um genau zu sein, seitdem Otto von Bismarck 1898 ohne Einverständnis der Familie auf seinem Totenbett fotografiert wurde und die Fotografen rechtlich nicht dafür belangt werden konnten.
Ein ziemlich widersprüchliches Metier also, einerseits bewundern wir Streetfotografie, da sie ja auch eine echte Dokumentarfunktion unserer Zeit darstellt, andererseits verhalten wir uns ablehnend, wenn wir selbst im öffentlichen Raum abgelichtet werden.
Chargesheimer

Chargesheimer, einer der berühmtesten deutschen Streetfotografen

Henri Cartier-Bresson

Henri Cartier-Bresson, ein Könner der Streetfotografie

Würde das Recht am eigenen Bild bedingungslos gelten, dürfte es also keine legale Streetfotografie mit Personen geben. Es gibt also Ausnahmen, die auch gesetzlich formuliert wurden, und zwar im Kunsturhebergesetz (KUG) von 1907.

 

Wie sehen diese Ausnahmen aus? Was ist legal?

  1. Es muss geprüft werden, ob ein Bildnis vorliegt. Ein Bildnis liegt dann vor, wenn die abgebildete Person erkennbar ist. Ist die Person also nicht erkennbar, ist die Streetfotografie rechtens.
  2. Wenn die fotografierte Person erkennbar ist, aber bewusst und schriftlich in die Veröffentlichung z.B. auf dem Blog des Fotografen einwilligt, ist die Streetfotografie rechtens. Will der Fotograf das Foto noch an anderen Stellen veröffentlichen, braucht er auch dafür das Einverständnis der abgebildeten Person.
  3. a) Wenn die fotografierten Personen sich auf einer Veranstaltung befinden, z.B. auf Demos oder Sportevents, braucht der Fotograf keine Erlaubnis zur Veröffentlichung. Auf diesen Veranstaltungen müssen teilnehmende Personen damit rechnen, fotografiert zu werden.
    b) Ist das Streetfoto von Informationsinteresse für die Öffentlichkeit, sprich, liegt ein zeitgeschichtliches Ereignis vor? Wenn ja, braucht der Fotograf auf die Persönlichkeitsrechte der Personen auf den Fotos keine Rücksicht nehmen (hier gibt es eine große Grauzone…)
    c) Wenn die fotografierten Personen sozusagen nur als “Beiwerk” auf dem Foto abgebildet sind, z.B. neben dem Eiffelturm und nicht im Fokus stehen, ist das Bild rechtens (auch hier kann es Interpretationsspielräume geben…)
  4. Es muss geprüft werden, ob das Foto in irgendeiner Weise kompromittierend oder verletzend für den Abgebildeten sein könnte.
Henri Cartier-Bresson

Henri Cartier-Bresson: Der Schnappschuss und sein Meister

Fakt ist, wer sich in der Streetfotografie zu Hause fühlt und reale, ungestellte Szenen mit Personen im Bild festhält und veröffentlicht, bewegt sich auf sehr dünnem Eis. Dieser Artikel dient nicht dazu, den hiesigen Streetfotografen ihr geliebtes Metier madig zu machen, sondern möchte nur informieren und aufklären. Ebensowenig ist dieser Artikel ein Ersatz für eine fundierte rechtliche Beratung.
Mann mit Hund

Mann mit Hund

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